Erschienen in:
01.11.2007 | Bericht aus der Praxis
Aktive Spielsuchtprävention bei Lotterien und Sportwetten in Hamburg
Erste Ergebnisse der Evaluation
verfasst von:
Dr. J. Kalke, U. Verthein, G. Farnbacher, C. Haasen
Erschienen in:
Prävention und Gesundheitsförderung
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Ausgabe 4/2007
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Zusammenfassung
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat den Lotteriegesellschaften auferlegt, die Entstehung von Spielsucht zu bekämpfen. In Hamburg wird deshalb ein Sozialkonzept „Aktive Spielsuchtprävention“ erprobt, das die Bereiche Information, Frühintervention und Beratung umfasst.
Sozialkonzept
Dieses besteht aus den Elementen: Schulung des Personals der Annahmestellen, Einrichtung einer Hotline und Online-Beratung sowie Erstellung von Informationsmaterialien (Flyer, Internet).
Evaluation
Es werden die Effekte der einzelnen Maßnahmen (v. a. der Schulungen) in Bezug auf ihre Umsetzung erfasst, u. a. hinsichtlich der Erkennung von Problemspielern sowie eines angemessenen Umgangs mit ihnen. Fünf Befragungen des Personals der Annahmestellen sind vorgesehen. Ferner werden die Kontakte der Helpline und Online-Beratung erfasst und in diesem Beitrag die Ergebnisse der ersten beiden Befragungen (n=1002) vorgestellt.
Ergebnisse
Aus der Eingangsbefragung ergibt sich u. a., dass das Personal der Annahmestellen einen engen Kontakt zu ihrer Kundschaft hat. 22% der Befragten geben an, Kunden mit einem problematischen Spielverhalten zu haben. Von diesen berichten 40%, sie hätten bei solchen Kunden bisher nichts unternommen. Ihren Kenntnisstand zu den Themen Glücksspielsucht und Hilfeangebot schätzt die Mehrheit als „mittelmäßig“ oder „schlecht“ ein.
Schlussfolgerung
Die Ergebnisse der Eingangsbefragung belegen den Schulungsbedarf und wurden bei der konzeptionellen Gestaltung der Schulungen berücksichtigt.