Erschienen in:
10.10.2014 | AUS DER PRAXIS_VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Neue Formulare: Alte Betäubungsmittelrezepte sind ab Januar nicht mehr gültig!
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 17/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
_ Nach Mitteilung der KBV sind Formulare für die Verordnung von Betäubungsmitteln, die vor März 2013 herausgegeben wurden, nur noch bis Jahresende gültig. Ab dem 1. Januar 2015 darf nur noch das neue Rezeptformular verwendet werden. Das neue Betäubungsmittel-Rezept (BtM-Rezept) wird seit März 2013 von der Bundesopiumstelle herausgegeben. Es trägt eine fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer, während das alte Rezeptformular mit einer deutlich längeren Zahlenfolge versehen war. Hierdurch ist leicht zu erkennen, ob es sich um ein altes oder neues BtM-Rezept handelt. Bei der Nachbestellung von BtM-Rezepten für die Zeit nach dem Jahreswechsel ist für verschreibende Ärzte zu beachten, dass sich das Verfahren geändert hat. Mit jeder Lieferung wird – wie bisher – eine Folge-Anforderungskarte für neue BtM-Rezepte geliefert. Die alten Rezepte müssen nicht an die Bundesopiumstelle zurückgeschickt werden. Sie sind aber mit den Durchschriften der ausgestellten BtM-Rezepte drei Jahre lang aufzubewahren. …