Erschienen in:
11.11.2020 | Die Verbände informieren
Umorganisation der REGRESSbestimmungen
Neue Rahmenvorgaben bei Wirtschaftlichkeitsprüfung
verfasst von:
Dr. med. Gunther Carl
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 11/2020
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Auszug
Im Mai 2020 veröffentlichten die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) neue Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung. Bei Regressen für verordnete Leistungen müssen von den Vertragsärzten nun nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung bezahlt werden, sondern nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung. Dies gilt auch für Off-Label-Use-Prüfanträge. Eine Ausnahme bilden Leistungen, deren Erstattung von der GKV komplett ausgeschlossen ist. Außerdem hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgelegt, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfungen zwei Jahre nach Ende des Kalenderjahres abgeschlossen sein müssen, bisher waren es vier Jahre. …