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Erschienen in: NeuroTransmitter 11/2020

11.11.2020 | Die Verbände informieren

Umorganisation der REGRESSbestimmungen

Neue Rahmenvorgaben bei Wirtschaftlichkeitsprüfung

verfasst von: Dr. med. Gunther Carl

Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 11/2020

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Auszug

Im Mai 2020 veröffentlichten die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) neue Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung. Bei Regressen für verordnete Leistungen müssen von den Vertragsärzten nun nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung bezahlt werden, sondern nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung. Dies gilt auch für Off-Label-Use-Prüfanträge. Eine Ausnahme bilden Leistungen, deren Erstattung von der GKV komplett ausgeschlossen ist. Außerdem hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgelegt, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfungen zwei Jahre nach Ende des Kalenderjahres abgeschlossen sein müssen, bisher waren es vier Jahre. …
Metadaten
Titel
Umorganisation der REGRESSbestimmungen
Neue Rahmenvorgaben bei Wirtschaftlichkeitsprüfung
verfasst von
Dr. med. Gunther Carl
Publikationsdatum
11.11.2020
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
NeuroTransmitter / Ausgabe 11/2020
Print ISSN: 1436-123X
Elektronische ISSN: 2196-6397
DOI
https://doi.org/10.1007/s15016-020-7589-4

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