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Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 2/2022

Open Access 25.01.2022 | Positionspapier

Notwendigkeit einer kritischen Prüfung von Methoden zur Lügenerkennung und Vernehmungstaktiken zur Informationsgewinnung von Beschuldigten: ein Positionspapier aus Psychologie und Polizei

verfasst von: Jun.-Prof. Dr. Lennart May, Teresa Schneider, Dr. Malgorzata Okulicz-Kozaryn

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 2/2022

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Zusammenfassung

Polizeiliche Entscheidungsträger*innen und Ermittelnde in Deutschland erhalten regelmäßig Aus- und Fortbildungsangebote zu Methoden der Lügenerkennung und zu Vernehmungstaktiken für Beschuldigte, die teilweise unseriös sind. Keinesfalls sollten ineffektive oder ungeprüfte Methoden und Taktiken durch die Polizei angewandt werden, da sie gravierende Folgen für unschuldige Personen (z. B. Freiheitsentzug, soziale Schäden) und die Bevölkerung (z. B. weitere Straftaten durch die eigentlichen Täter*innen, sinkendes Vertrauen in die polizeiliche Ermittlungstätigkeiten) nach sich ziehen können. Besonders problematisch sind pseudowissenschaftliche Angebote, die nicht systematisch geprüfte oder nachweislich ineffektive Inhalte vermitteln, jedoch wissenschaftlich begründet scheinen (z. B. aufgrund des Titels oder der Berufsbeschreibung der anbietenden Personen). Dieses Positionspapier will diese Problematik beleuchten und Personen aus der polizeilichen Lehre und Praxis dazu anregen, Angebote kritisch zu prüfen und schwerpunktmäßig theoretisch fundierte und nachgewiesenermaßen effektive Methoden zum Einschätzen von Falschaussagen (z. B. anhand von Widersprüchen) und Konzepten zur Vernehmung Beschuldigter anzuwenden.
Hinweise

Unterzeichner*innen des Positionspapiers

Prof. Dr. Rainer Banse (Institut für Psychologie, Universität Bonn)
Prof. Dr. Matthias Gamer (Institut für Psychologie, Julius-Maximilians-Universität Würzburg)
Prof. Dr. Luise Greuel (Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen)
Prof. Thomas E. Gundlach (Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg)
EKHK Michael Haubrich (Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein)
Prof. Dr. Kerstin Kocab (Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung)
LKD Matthias Lapp (Deutsche Hochschule der Polizei)
KD’in Anja Rohloff (Fortbildungszentrum der Hochschule der sächsischen Polizei [FH])
Prof. Dr. mult. Mario Staller (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen)
Prof. Dr. Max Steller (Institut für Forensische Psychiatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin)
Jun.-Prof. Dr. Kristina Suchotzki (Psychologisches Institut, Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
EKHK Ingo Thiel (Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen)
Prof. Dr. Renate Volbert (Institut für Forensische Psychiatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin; Psychologische Hochschule Berlin)
Polizeilichen Entscheidungsträger*innen und Praktiker*innen werden regelmäßig Angebote zu „neuen“ Methoden zur Lügenerkennung1 und zu Taktiken zur Vernehmung von Beschuldigten unterbreitet. Erfreulicherweise ist auf polizeilicher Seite eine zunehmende Offenheit für externe Referierende zu solchen speziellen Themen zu beobachten. Allerdings sind die Aus- und Fortbildungsangebote auf dem deutschen und internationalen Markt teilweise unüberschaubar und unseriös. Außerdem gibt es für Verantwortliche keine Hilfestellungen, welche dieser Angebote und Inhalte sie in die Lehre und dadurch auch in die Praxis übernehmen sollen. Dies ist problematisch, da nachweislich ineffektive Methoden zur Lügenerkennung und Taktiken zur Vernehmung Beschuldigter zu Ermittlungsfehlern und Fehlverurteilungen führen können. Fehlurteile sind einerseits mit fatalen Folgen für unschuldig verurteilte Personen verbunden (z. B. Freiheitsentzug, emotionale Isolation, Etikettierung, soziale und berufliche Schäden; s. hierzu auch Hoffmann und Leuschner 2017). Andererseits können sie auch dazu führen, dass die tatsächlichen Täter*innen nicht überführt werden, wodurch diese in Freiheit weitere Straftaten begehen können.2
Besonders riskant sind pseudowissenschaftliche Angebote, die nicht empirisch geprüft und fundiert sind, aber wissenschaftlich scheinen, so dass sie nicht unmittelbar als ineffektive Methoden oder Taktiken auszumachen sind (Jupe und Denault 2019). Eine vermeintlich wissenschaftliche Fundierung kann beispielsweise durch eine akademische Sprache in den Publikationen oder durch die Profession der Referierenden entstehen. Auch wenn keine böswilligen Intentionen diesen Angeboten zugrunde liegen, ist eine gute Absicht auch nicht mit fundierten Inhalten gleichzusetzen (Jupe und Denault 2019). Deshalb sollte die polizeiliche Lehre und Praxis Angebote kritisch auf ihre theoretische und empirische Fundiertheit prüfen und diese nur durchführen, wenn sie dem (inter-)nationalen wissenschaftlichen Standard entsprechen. Im Folgenden möchten wir unseren Standpunkt zu Methoden der Lügenerkennung anhand nonverbaler und verbaler Indikatoren und zu geständnisorientierten Vernehmungstaktiken bei der Informationsgewinnung ausführen.

Methoden zur Lügenerkennung

Forschungsarbeiten beschäftigen sich schon sehr lange mit dem Verhalten und Erleben von lügenden Personen und Indikatoren zum Erkennen von Täuschungen. Hierbei haben sie verschiedene theoretische Modelle zur Unterscheidung von wahren und falschen Aussagen vorgeschlagen (zur Übersicht der verschiedenen Modelle siehe DePaulo et al. 2003; Sporer und Köhnken 2008). Beispielsweise nimmt der Erregungsansatz an, dass Täuschungen bei Personen Erregungen hervorrufen (Zuckerman et al. 1981). Diese sollen demnach durch physiologische Reaktionen wie eine größere Pupillendilatation, erhöhtes Blinzeln und mehr Sprechfehler sichtbar sein. Der Emotionsansatz geht hingegen davon aus, dass täuschende Personen sich bei absichtlichen Falschaussagen „schuldig“ fühlen und Angst haben, enttarnt zu werden (Zuckerman et al. 1981). Dies soll unter anderem zu einem unruhigeren Verhalten und einem eher ausweichenden Antwortverhalten führen. Insgesamt gehen solche Ansätze von Unterschieden zwischen täuschenden und wahr aussagenden Personen aus, die anhand nonverbaler Indikatoren (z. B. Blickabwendung, Arm‑/Bein‑/Fußbewegungen), paraverbaler Indikatoren (z. B. Stimmhöhe, Antwortlatenz) und verbaler Indikatoren (z. B. Detailarmut, Plausibilität) sichtbar sein sollen. Um diese theoretischen Annahmen zu untersuchen, wurden zahlreiche Studien durchgeführt, deren Ergebnisse DePaulo et al. (2003) in einer umfangreichen Metaanalyse zusammenfassten. Dabei analysierten sie 116 wissenschaftliche Studien mit insgesamt 120 unabhängigen Stichproben und 158 möglichen Lügenindikatoren. Im Widerspruch zu den theoretischen Modellen, konnten zwischen täuschenden und wahr aussagenden Personen nur wenig signifikante Unterschiede im non- und paraverbalen sowie im verbalen Verhalten gefunden werden. Für die wenigen Verhaltensweisen, zu denen es überhaupt signifikante Unterschiede gab, waren die Effekte derart klein, dass sie im Einzelfall – und somit auch im Polizeialltag – nicht hilfreich sind (siehe hierzu auch Luke 2019). Entgegen weit verbreiteter Annahmen (The Global Deception Research Team 2006) ist das Beobachten verbaler und nonverbaler Indikatoren somit ungeeignet, um Täuschungen zu erkennen. International führende Forschende zum Erkennen von Täuschungen beleuchteten in einem Artikel Methoden wie das Behavior Analysis Interview3 (als Teil der Reid-Technik; Inbau et al. 2013), Mikroexpressionen4 (sehr kurze Gesichtsausdrücke), neurolinguistisches Programmieren und den Baseline Approach5 (als Teil der Reid-Technik) unter der Überschrift „pseudowissenschaftliches Erkennen von Täuschungen“ (Vrij et al. 2019). Sie weisen ausdrücklich auf die fehlende empirische Grundlage und Untauglichkeit dieser Ansätze hin, deren Anwendung individuell schwerwiegende und kostenintensive Konsequenzen für die Beteiligten nach sich ziehen können. Weiter kritisieren sie scharf, dass Ermittelnde in solchen Methoden immer noch unterrichtet werden, diese verwenden und es nicht illegal sei, solche unfundierten Schulungen anzubieten.
Während die Untauglichkeit solcher Ansätze und Methoden in der Forschungsgemeinschaft allgemein akzeptiert und nicht mehr diskutiert wird, finden solche Indikatoren in der internationalen Ermittlungspraxis und den Medien jedoch noch immer Anwendung und Zuspruch (Vrij et al. 2019). Beispielsweise ist auch in deutschen Veröffentlichungen zu lesen, dass Täuschungen anhand von Blickkontakt bzw. Blinzelfrequenz, Mikroexpressionen, Angst oder der Fußstellung festzustellen seien (z. B. Grieger-Langer o. J.; Hofmann 2019; Nasher 2015; Schiwon 2016). Besonders bedenklich stimmt dabei, dass laut Referenzangaben dieser Publikationen auch Polizist*innen auf solche Angebote zurückgriffen.6

Vernehmungstaktiken zur Informationsgewinnung

Ineffektive Vernehmungstaktiken riskieren die Sammlung unzuverlässiger bzw. falscher Informationen von Beschuldigten und können zu falschen Geständnissen führen. Dies ist gefährlich, da falsche Beschuldigtenaussagen das weitere Ermittlungs- und Strafverfahren beeinflussen können. So zeigten beispielsweise Analysen realer Fälle, dass vernehmungsbedingte falsche Geständnisse andere scheinbar unabhängige Beweise schädlich beeinflussen (z. B. kriminaltechnisch gewonnene Erkenntnisse oder Personenidentifizierungen) und zu Fehlurteilen führen können (Kassin et al. 2012, 2013).
Forschungsarbeiten fokussierten in der Vergangenheit v. a. auf zwei problematische Gruppen von Vernehmungstaktiken, die nicht nur die Wahrscheinlichkeit wahrer, sondern insbesondere auch falscher Geständnisse erhöhen und somit riskant sind: Minimierung und Maximierung (z. B. Kassin und McNall 1991; Narchet et al. 2011). Gemein haben diese Taktiken, dass sie explizit auf die Erlangung von Geständnissen abzielen. Minimierungstaktiken sollen dabei die Schwere der Tat und die Konsequenzen eines Geständnisses herunterspielen. Bei Maximierungstaktiken kommt es hingegen zu einer Übertreibung und Betonung der vorhandenen Beweise und der Schwere der Konsequenzen von Bestreiten. Solche risikoreichen Vernehmungstaktiken werden in der internationalen Forschung aufgrund ihrer Ineffektivität deutlich kritisiert und abgelehnt (z. B. Gudjonsson 2003; Kassin et al. 2010). Trotzdem gibt es in Deutschland begründete Hinweise für die Anwendung solcher Vernehmungstaktiken in der polizeilichen Lehre und Praxis (Schneider und May 2021). Beispielsweise sind diese riskanten Taktiken zentrale Elemente der sog. Reid-Technik, die in der Vergangenheit in Deutschland unterrichtet und in der Folge sehr wahrscheinlich auch in der Praxis angewendet wurde.7 Auch die sog. RPM-Methode, die für Rationalisierung, Projektion und Minimierung steht (Napier und Adams 1998), basiert im Wesentlichen auf riskanten und ineffektiven Vernehmungstaktiken und wurde offenbar in der Vergangenheit auch in Deutschland gelehrt (Schneider und May 2021). Außerdem ist anzunehmen, dass solche Vernehmungstaktiken in der Praxis auch implizit und intuitiv ohne die entsprechende Benennung der Taktiken als Minimierung oder Maximierung Anwendung finden. Problematisch ist, dass u. a. Professoren in deutschsprachiger (psychologischer) Literatur die Anwendung dieser Taktiken empfahlen (z. B. Heubrock und Donzelmann 2010; Nasher 2019). Beispielsweise wurde die Reid-Technik als „mit Abstand erfolgreichste“ Verhörtechnik (Nasher 2019, S. 20) bzw. als „Wunderwaffe der Ermittler“ benannt (Nasher 2019, S. 25).
Es ist denkbar, dass vermeintliche Expert*innen aus Psychologie und Polizei diese Taktiken empfehlen und fälschlicherweise für effektiv halten, da sie erwünschte (aber nicht unbedingt richtige) Informationen von Beschuldigten liefern können. Dies ist allerdings auch das Kernproblem bei falschen Geständnissen und eine zentrale Herausforderung in Beschuldigtenvernehmungen: Haben Ermittelnde bei unvollständiger Beweislage die subjektive Überzeugung (d. h. Intuition, Bauchgefühl), eine Person ist schuldig, kommt der Vernehmung zur Bestätigung dieser Schuldannahme eine besondere Bedeutung zu (d. h. das Ziel der Vernehmung ist ein Geständnis zur Bestätigung des Bauchgefühls). Die Vernehmung wird dann geständnisorientiert und nicht ergebnisoffen geführt. Aufgrund solcher Fallkonstellationen ist es denkbar, dass Vernehmende an vermeintliche Expert*innen mit der Frage nach geständnisbringenden Taktiken herantreten und besonders offen für Angebote solcher Taktiken sind. Kommt es dann in Vernehmungen durch problematische Vernehmungstaktiken zu geständigen Aussagen, erfolgt hier die subjektive Bestätigung, dass die Taktiken wirksam sind. Dies missachtet jedoch, dass Minimierung und Maximierung auch dann zu einer subjektiven Bestätigung der Schuldüberzeugung und Wirksamkeit der Taktiken führen können, wenn das Geständnis falsch ist (siehe hierzu auch Leo 2020; May 2021; Meissner et al. 2010).

Schlussfolgerung

Polizeilichen Entscheidungsträger*innen und Ermittelnden werden regelmäßig Angebote zu pseudowissenschaftlichen Methoden zur Lügenerkennung und zu Vernehmungstaktiken für Beschuldigte unterbreitet. Vereinzelt werden diese sogar in die Lehre aufgenommen bzw. bei realen Fällen angewandt. Pseudowissenschaftlich sind diese Methoden und Taktiken, da sie augenscheinlich zunächst wissenschaftlich begründet wirken (z. B. aufgrund des Titels oder der Berufsbeschreibung der anbietenden Personen). Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass wissenschaftliche Quellen z. T. fehlinterpretiert bzw. falsch zitiert werden8 und die Methoden und Taktiken nicht systematisch überprüft oder vielmehr nachweislich ineffektiv sind. Eine systematische Überprüfung sollte dabei hypothesengeleitet und ergebnisoffen in Experimenten und/oder Feldstudien erfolgt sein, wobei strenge Kriterien der Forschung anzuwenden sind (z. B. bei der Entwicklung des Forschungsdesigns, der statistischen Auswertung, notwendigen Replikationen). Solche Forschungsarbeiten liefern dabei insbesondere Erkenntnisse dazu, mit welchen Risiken und Chancen die Methoden und Taktiken verbunden sind. Da Fehler beim Erkennen von Täuschungen und Erheben von Informationen in polizeilichen Vernehmungen gravierende Folgen für unschuldige Einzelpersonen (z. B. Freiheitsentzug, soziale und berufliche Schäden) und die Bevölkerung (z. B. weitere Straftaten durch die eigentlichen Täter*innen, sinkendes Vertrauen in die polizeiliche Ermittlungstätigkeiten) haben können, sollten keinesfalls ineffektive oder ungeprüfte Methoden und Taktiken durch die Polizei angewandt werden.
Besonders schwierig gestaltet es sich, problematische Methoden und Taktiken zu erkennen, wenn diese von scheinbar etablierten Expert*innen empfohlen werden. Es bleibt in diesen Fällen nur die Einzelfallprüfung. Ein Startpunkt hierfür kann es sein zu recherchieren, inwiefern entsprechende Methoden und Taktiken auch in nationalen und internationalen Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren empfohlen werden. Denn Veröffentlichungen mit Peer-Review weisen auf eine sorgfältige inhaltliche und methodische Prüfung durch polizeiliche und/oder psychologische Fachleute hin (siehe hierzu Denault et al. 2020; Jupe und Denault 2019). Der Schwerpunkt in Lehre und Praxis sollte dann auf wissenschaftlich geprüfte und nachgewiesenermaßen effektive Methoden zum Einschätzen von Falschaussagen (z. B. anhand von Widersprüchen) und Konzepten zur Vernehmung Beschuldigter gelenkt werden (z. B. PEACE-Modell; Bull und Milne 2020; das CTI Training Tool: Investigative Interviewing for Criminal Cases [eine deutsche Übersetzung ist abrufbar], Convention Against Torture Initiative 2017; Principles on Effective Interviewing for Investigations and Information Gathering 2021). Es ist jedoch auch die Aufgabe der Forschungsgemeinschaft an der Entwicklung entsprechender Lösungsmöglichkeiten zu arbeiten und diese adressatengerecht zu vermitteln (z. B. wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Vernehmungskonzepte). Andernfalls sollte es nicht verwundern, wenn weiterhin pseudowissenschaftliche Inhalte in der polizeilichen Lehre und Praxis Anwendung finden.

Interessenkonflikt

L. May, T. Schneider und M. Okulicz-Kozaryn geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Fußnoten
1
Entgegen strengen wissenschaftlichen Definitionen werden die Begriffe Täuschungen und Lügen in diesem Papier synonym verwendet.
 
2
Beispielsweise wurde Michael Mager 1984 in Berlin im Zusammenhang mit einem falschen Geständnis wegen Mordes an einer 77-jährigen Frau verurteilt und 1996 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, weil der Serienmörder Thomas Rung die Tat begangen hatte. Da Thomas Rung sich aufgrund der scheinbaren Fallaufklärung (Verurteilung von Herrn Mager) weiter in Freiheit befand, konnte er fünf weitere Personen töten (Mayer 2020).
 
3
Für eine experimentelle Untersuchung: Vrij et al. (2006).
 
4
Für eine experimentelle Untersuchung: Jordan et al. (2019).
 
5
Für eine experimentelle Untersuchung: Palena et al. (2018).
 
6
Siehe hierzu https://​www.​mark-thorben-hofmann.​de/​ oder Nasher (2019, S. 10–11).
 
7
So führte die Bayerische Polizei in den Jahren 2001 und 2002 insgesamt 6 Fortbildungsseminare zur Reid-Technik durch (Bayerischer Landtag 2014). Auch gaben in einer Befragung von erfahrenen Kriminalbeamt*innen 42 % an, an einer Ausbildung in der Reid-Technik teilgenommen zu haben (Litzcke und Klossek 2008, zitiert nach Hermanutz und Litzcke 2012).
 
8
So beschreibt Nasher (2012) beispielsweise, dass die Entlarvungsrate von knapp 50 % auf 67–80 % angehoben werden kann, wenn man auf den „Gesichtsausdruck seines Gesprächspartners achtet“ (S. 13) und zitiert hierfür u. a. Vrij (2008, S. 108). Vrij (2008) bezieht sich jedoch in diesem Zusammenhang nicht auf nonverbale Lügenindikatoren, sondern auf Cluster von verbalen Hinweisen und stellt dabei die Generalisierbarkeit dieser Cluster infrage.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
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verfasst von
Jun.-Prof. Dr. Lennart May
Teresa Schneider
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Publikationsdatum
25.01.2022
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 2/2022
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-021-00703-7

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