Erschienen in:
01.05.2011 | Leitthema
Organisation der Behandlung aus rechtlicher Sicht
verfasst von:
Prof. Dr. D. Berg, T. Gaibler
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 5/2011
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Zusammenfassung
Der Erwerb von fachspezifischen Erfahrungen und Kenntnissen wird durch die Facharztprüfung abgeschlossen und bildet die Basis ärztlichen Handelns mit dem Ziel einer dem derzeitigen Standard entsprechenden Sorgfalt. In der Praxis wird allerdings vom Facharzt in verantwortlicher Stellung (Chefarzt, Oberarzt, Belegarzt, Praxisinhaber) mehr verlangt, nämlich die Kenntnis der für standardgemäßes Handeln erforderlichen Rahmenbedingungen, Organisationen und rechtlichen Auflagen. Der Beitrag schildert die verschiedenen organisatorischen Aufgaben und gipfelt in der Forderung nach einem Organisationsstatut, in dem wichtige Anforderungen an Rahmenbedingungen, Absprachen, Behandlungspfade etc. schriftlich niedergelegt werden – insbesondere solche, die Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Fach- und Berufsgruppen betreffen.