Erschienen in:
01.09.2011 | Leitthema
Pharmakoprophylaxe und Begleitmedikation bei spezifischer Immuntherapie
verfasst von:
Prof. Dr. B. Wedi, F. Ruëff
Erschienen in:
Die Dermatologie
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Ausgabe 9/2011
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Zusammenfassung
In Bezug auf die in zeitlichem Zusammenhang zur allergenspezifischen Immuntherapie (SIT) angewendeten Arzneistoffe wird unterschieden zwischen einer Pharmakoprophylaxe, die die Vermeidung oder Abschwächung unerwünschter lokaler und systemischer Nebenwirkungen der SIT bezweckt, und zum anderen einer Begleitmedikation, die zur Behandlung anderer Erkrankungen angewendet wird. Was eine Pharmakoprophylaxe anbetrifft, so können H1-blockierende Antihistaminika lokale und leichte systemische, nicht jedoch bedeutsame systemische Nebenwirkungen der SIT reduzieren. Die Effektivität der SIT wird durch H1-Antihistaminika nicht abgeschwächt. Schwerere systemische Nebenwirkungen konnten in einzelnen Fällen durch eine Pharmakoprophylaxe mit Omalizumab verhindert werden; ein Einsatz unter den Modalitäten des Off-Label-Use ist derzeit nur bei Insektengift-SIT zu rechtfertigen. Eine SIT bei Begleitmedikation mit immunmodulierenden Arzneistoffen kann im Einzelfall erwogen werden, wenn deren Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil gut bekannt sind und ein negativer Effekt auf die SIT nicht wahrscheinlich ist. Sehr kritisch wird dagegen die gleichzeitige Gabe von erst seit Kurzem zugelassenen Immunsuppressiva und Biologika aufgrund der derzeit noch nicht abschätzbaren immunologischen Effekte gesehen. Obwohl für kardioselektive β-Blocker keine Daten zu ungünstigen Effekten in Hinblick auf eine SIT vorliegen, müssen sie grundsätzlich aus forensischen Gründen abgesetzt werden. Falls ein Absetzen nicht vertretbar ist und eine Insektengift-SIT dringlich indiziert ist, darf diese unter Behandlung mit β-Blockern vorgenommen werden. ACE-Hemmer sollen bei Patienten mit Insektengiftallergie dagegen stets abgesetzt werden.