Erschienen in:
01.11.2004 | Originalien
Probleme bei der augenärztlichen Bescheinigung von Blindheit
verfasst von:
PD Dr. M. Gräf, M. Jomaa
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 11/2004
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Zusammenfassung
Hintergrund
Eine Analyse der 1996 in Hessen bewilligten Blindengeldanträge deckte Mängel in den entsprechenden augenfachärztlichen Bescheinigungen auf [
9].
Methoden
Um auch Aufschluss über abgelehnte Anträge zu erhalten, verglichen wir die 117 im Jahr 2002 beim hessischen Landesblindenarzt durchgeführten Blindengutachten mit den zusammen mit dem Blindengeldantrag vorgelegten augenfachärztlichen Bescheinigungen dieser Personen (42% der Nachbegutachtungen, 5,5% der Blindengeldanträge in Hessen 2002). In den Fällen, in denen das Gutachten eine andere Einstufung ergab als in der Bescheinigung empfohlen war, wurden Visus, Gesichtsfeld, sonstige Befunde und die Untersuchungsmethodik nach Aktenlage analysiert.
Ergebnisse
Es wurden 75 Bescheinigungen durch das Gutachten bestätigt. Bis zur Begutachtung waren 8 Personen mit attestierter wesentlicher Sehbehinderung blind, 14 Personen, denen Blindheit bescheinigt worden war, waren der Begutachtung zufolge wesentlich sehbehindert und in 8 bzw. 12 Fällen lag weder Blindheit noch eine wesentliche Sehbehinderung vor. In 29% der Fälle war die Sehbehinderung also geringer als in der Bescheinigung attestiert.
Schlussfolgerung
Die Differenzen zwischen den im Gutachten nachgewiesenen und den zuvor bescheinigten Sehfunktionen waren erheblich, obwohl regelmäßig bestätigt worden war, dass das angegebene Sehvermögen den objektiven Befunden entspräche. Eine kritische Prüfung der subjektiven Angaben war in diesen Fällen offenbar nicht erfolgt. Die Anwendung einfacher subjektiver und objektiver Methoden zur Funktionsprüfung böte die Möglichkeit einer besseren Validitätskontrolle.