Erschienen in:
01.11.2017 | Berufspolitik
Rabatte: Neues Recht ändert nichts an Altverträgen
verfasst von:
BVDD
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
|
Ausgabe 11/2017
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Auszug
CELLE — Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass bestehende Exklusivverträge über Grippeimpfstoffe von den Krankenkassen nicht wirksam gekündigt werden können. Dies gilt auch nach einer Gesetzesänderung im Jahre 2017. Ein Pharmahersteller hatte mit elf Krankenkassen Rabattverträge über Grippeimpfstoffe für den nächsten und übernächsten Winter geschlossen. Als Gegenleistung für den Rabatt verpflichteten sich die Krankenkassen zur ausschließlichen Versorgung ihrer Versicherten mit den Medikamenten des Herstellers. Möglich waren solche Exklusivverträge erst seit dem Jahr 2015 durch die gesetzliche Neuregelung des § 132 e Abs. 2 SGB V, nach deren Grundgedanke der niedrigere Preis durch höheren Umsatz ausgeglichen werden sollte. …