Erschienen in:
20.03.2017 | Psychotherapie | Die Verbände informieren
Strukturreform Richtlinien-Psychotherapie zum 1. April 2017
Neue Leistungen, neue Formulare, mehr Flexibilität — aber auch mehr Bürokratie
verfasst von:
Dr. med. Christa Roth-Sackenheim
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 3/2017
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Zusammenfassung
Durch die im Jahr 2016 gesetzlich geregelte Reform der Psychotherapie-Richtlinie (§ 92 Abs. 6a SGB V) und die damit verbundene Einführung der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ sowie der „Psychotherapeutischen Akutbehandlung“ als neue Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde eine Überarbeitung der Psychotherapie-Vereinbarung (geregelt in Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) notwendig.