Erschienen in:
01.12.2015 | Rezepturtipp für die Praxis aus der Praxis
Rezepturen: Wie prüft die Apotheke auf Plausibilität?
verfasst von:
I. Ewering
Erschienen in:
Die Dermatologie
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Ausgabe 12/2015
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Auszug
Seit nunmehr über 2 Jahren müssen Apotheken vor der Anfertigung einer Rezeptur die sog. Plausibilitätsprüfung dokumentieren. Der Arzt wird meist dann damit konfrontiert, wenn wieder einmal eine Rücksprache aus der Apotheke eintrifft. Die manchmal als lästig empfundene Kontaktaufnahme dient aber der Patientensicherheit, und dafür sind Apotheker und Mediziner gemeinsam verantwortlich, denn das Rezepturarzneimittel besitzt im Gegensatz zum Fertigarzneimittel keine Zulassung. Trotzdem gilt auch hier der für alle Arzneimittel im Arzneimittelgesetz verankerte Anspruch auf Unbedenklichkeit, Wirksamkeit und ausreichende Qualität. Die folgende Ausführung zeigt, was in der Apotheke geprüft werden muss und warum. …