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Erschienen in: Der Deutsche Dermatologe 12/2015

01.12.2015 | Alles was Recht ist

Schwangere: keine Kündigung ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde

Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 12/2015

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Auszug

BERLIN — Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG) darstellt. Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung einer finanziellen Entschädigung verpflichtet. Im zugrunde liegenden Fall arbeitete die Klägerin unter Vereinbarung einer sechsmonatigen Probezeit als Rechtsanwaltsfachangestellte bei einem Rechtsanwalt. Dieser kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin während der Probezeit, obwohl er Kenntnis von deren Schwangerschaft hatte. Diese Kündigung hatte das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzverfahren für unwirksam erklärt. …
Literatur
Zurück zum Zitat LAG Berlin-Brandenburg, 16.9.2015, Az. 23 Sa 1045/15 LAG Berlin-Brandenburg, 16.9.2015, Az. 23 Sa 1045/15
Metadaten
Titel
Schwangere: keine Kündigung ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde
Publikationsdatum
01.12.2015
Erschienen in
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 12/2015
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706
DOI
https://doi.org/10.1007/s15011-015-0508-5

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