Erschienen in:
13.03.2017 | Botulinumtoxin | Originalien
Versorgung von Patienten mit Spastik nach Schlaganfall
Evaluation der Versorgungssituation in Deutschland mit dem Fokus auf den Einsatz von Botulinumtoxin
verfasst von:
L. Kerkemeyer, M.A., G. Lux, A. Walendzik, J. Wasem, A. Neumann
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 8/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Eines der möglichen Residuen des Schlaganfalls ist die Spastik der oberen Extremität mit einer Häufigkeit von 19 % bei Patienten 3 Monate nach einem Schlaganfall bis hin zu 38 % ein Jahr nach einem Schlaganfall. Bei fokaler, multifokaler und segmentaler Spastik kann eine intramuskuläre Injektion von Botulinumtoxin indiziert sein. Derzeit wird in Deutschland hinsichtlich der Behandlung der Spastiksymptome nach einem Schlaganfall mit Botulinumtoxin eine Unterversorgung angenommen.
Fragestellung
Das Ziel der vorliegenden Untersuchung besteht darin, die Versorgungssituation von Patienten mit einer Spastik der oberen Extremität infolge eines Schlaganfalls unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Botulinumtoxin als eine Behandlungsoption zu evaluieren.
Methodik
Mittels eines standardisierten Fragebogens wurde eine postalische Befragung einer repräsentativen bundesweiten Stichprobe von 800 Neurologen und Nervenärzten durchgeführt.
Ergebnisse
Die Rücklaufquote der postalischen Befragung betrug 37 %. 59 % der befragten Ärzte antworteten, dass sie nie Botulinumtoxin in der Therapie einsetzen. Insgesamt 87 % der Ärzte sehen Hürden hinsichtlich des Einsatzes von Botulinumtoxin. Dabei werden die Höhe der Honorierung der ärztlichen Leistung mit 40 % und die fehlende Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung bei Off-Label-Use mit 60 % sowie das Erlangen einer Fort-/Weiterbildung zur Behandlung mit Botulinumtoxin genannt.
Diskussion
Insgesamt kann trotz eines Rücklaufs bei der postalischen Befragung von 37 % ein Selektionsbias nicht ausgeschlossen werden. Viele der teilnehmenden Fachärzte setzen Botulinumtoxin nicht in der Therapie ein, obwohl es bei entsprechender Indikation für die Behandlung in den Leitlinien empfohlen wird. Gründe hierfür lassen sich in den oben dargestellten Hürden erkennen.