Erschienen in:
22.03.2018 | Das medicolegale Thema
Straf- und berufsrechtliche Beurteilung von Sponsoring im Gesundheitswesen
verfasst von:
Dr. jur. J. Heberer
Erschienen in:
Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie
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Ausgabe 5/2018
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Auszug
Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass Pharma- und Medizingerätehersteller eine Fortbildung oder einen Kongress durch finanzielle Beiträge über Sponsoring unterstützen bzw. Kosten für die Teilnahme des Arztes hieran übernehmen. Dabei müssen aber strikt die rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Diese finden sich sowohl im Berufs- als auch im Strafrecht. Beiden Rechtsgebieten ist gemeinsam, dass primäres Ziel der Schutz der Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung ist, sodass hierdurch jegliche Beeinflussung ärztlicher Entscheidungen und der ärztlichen Unabhängigkeit verhindert werden soll. …