Erschienen in:
01.11.2013 | Medizinrecht
Strafbarkeit des deutschen Arztes bei Eizellspenden im Ausland
verfasst von:
G. Conte
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 11/2013
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Auszug
Nach aktuellen Schätzungen sind in Deutschland ca. 3 bis 9% aller Paare ungewollt kinderlos.
1 Obwohl sich die Eizellspende international längst zu einem Standardverfahren entwickelt hat,
2 ist dieses Verfahren in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) untersagt. Daher wählen viele Patientinnen den Weg ins Ausland. Einer im Jahr 2010 veröffentlichten internationalen Studie zufolge ergeben vorsichtige Schätzungen, dass sich in Europa jährlich mindestens 11.000 bis 14.000 Patientinnen ins europäische Ausland begeben, um sich reproduktionsmedizinisch behandeln zu lassen. Davon kommen 14,4% aus Deutschland. Von den deutschen Patientinnen nahmen 44,6% eine Eizellspende in Anspruch. 35,6% dieser Patientinnen wählten das ausländische Behandlungszentrum auf Empfehlung ihres hiesigen Arztes aus, und 81,7% erhielten in Deutschland medizinische Unterstützungsbehandlungen,
3 obwohl in diesen Fällen die Gefahr besteht, dass sich die deutschen Ärzte strafbar machen. …