Erschienen in:
10.07.2019 | Strahlenschutz | Leitlinien
Addendum zur Leitlinie zum Einrichten und Betreiben von Herzkatheterlaboren und Hybridoperationssälen/Hybridlaboren
Neue Strahlenschutzgesetzgebung 2019 und Aktualisierung der Arbeitsanweisung
verfasst von:
Prof. Dr. V. Schächinger, Prof. Dr. M. Kelm
Erschienen in:
Die Kardiologie
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Ausgabe 4/2019
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Zusammenfassung
Zum 01.01.2019 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwendung von Strahlen am Menschen geändert. Die alten Gesetze und Verordnungen einschließlich der Röntgenverordnung wurden ersetzt durch ein neues Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und eine Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Zu den Veränderungen, die für das Einrichten und den Betrieb von Herzkatheterlaboren oder Hybridoperationssälen bzw. Hybridlaboren relevant sind, gehören unter anderem: Prüffristen von Röntgeneinrichtungen, Erweiterung des Strahlenschutzregisters um persönliche Kennnummern für beruflich exponierte Personen. Der betriebliche Strahlenschutz wird erweitert durch Stärkung des Strahlenschutzbeauftragten (Meldemöglichkeiten, Kündigungsschutz) sowie Pflicht zur Hinzuziehung eines Medizinphysikexperten in organisatorischen Fragen. Neu geregelt werden auch das Meldewesen von Vorkommnissen sowie die Anzeige- und Genehmigungspflichten. Die für die einzelnen Maßnahmen geltenden Übergangsfristen werden beschrieben. Weiterhin wird eine auf die neue Gesetzgebung abgestimmte Vorlage einer „Arbeitsanweisung für das Herzkatheterlabor und/oder Hybrid-Labor“ zur Verfügung gestellt.