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Erschienen in: Die Kardiologie 4/2019

10.07.2019 | Strahlenschutz | Leitlinien

Addendum zur Leitlinie zum Einrichten und Betreiben von Herzkatheterlaboren und Hybridoperationssälen/Hybridlaboren

Neue Strahlenschutzgesetzgebung 2019 und Aktualisierung der Arbeitsanweisung

verfasst von: Prof. Dr. V. Schächinger, Prof. Dr. M. Kelm

Erschienen in: Die Kardiologie | Ausgabe 4/2019

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Zusammenfassung

Zum 01.01.2019 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwendung von Strahlen am Menschen geändert. Die alten Gesetze und Verordnungen einschließlich der Röntgenverordnung wurden ersetzt durch ein neues Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und eine Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Zu den Veränderungen, die für das Einrichten und den Betrieb von Herzkatheterlaboren oder Hybridoperationssälen bzw. Hybridlaboren relevant sind, gehören unter anderem: Prüffristen von Röntgeneinrichtungen, Erweiterung des Strahlenschutzregisters um persönliche Kennnummern für beruflich exponierte Personen. Der betriebliche Strahlenschutz wird erweitert durch Stärkung des Strahlenschutzbeauftragten (Meldemöglichkeiten, Kündigungsschutz) sowie Pflicht zur Hinzuziehung eines Medizinphysikexperten in organisatorischen Fragen. Neu geregelt werden auch das Meldewesen von Vorkommnissen sowie die Anzeige- und Genehmigungspflichten. Die für die einzelnen Maßnahmen geltenden Übergangsfristen werden beschrieben. Weiterhin wird eine auf die neue Gesetzgebung abgestimmte Vorlage einer „Arbeitsanweisung für das Herzkatheterlabor und/oder Hybrid-Labor“ zur Verfügung gestellt.
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Metadaten
Titel
Addendum zur Leitlinie zum Einrichten und Betreiben von Herzkatheterlaboren und Hybridoperationssälen/Hybridlaboren
Neue Strahlenschutzgesetzgebung 2019 und Aktualisierung der Arbeitsanweisung
verfasst von
Prof. Dr. V. Schächinger
Prof. Dr. M. Kelm
Publikationsdatum
10.07.2019
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Strahlenschutz
Erschienen in
Die Kardiologie / Ausgabe 4/2019
Print ISSN: 2731-7129
Elektronische ISSN: 2731-7137
DOI
https://doi.org/10.1007/s12181-019-0330-5

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