BERLIN - Vertragsärzte können künftig die Behandlung von eingewachsenen Zehennägeln mit Nagelkorrektur- spangen als podologische Therapie verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgelegt, dass neben Ärzten auch Podologen die Behandlung durchführen dürfen. Die Regelungen in der Heilmittel-Richtlinie treten voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft.
Die Nagelspange kann ab 1. Juli als podologische Therapie verordnet werden.