Zusammenfassung
Unter dem Begriff „Rezidivvarikose“ wird eine ganze Reihe von Entitäten begrifflich sehr unsauber zusammengefasst. Auch der Begriff selbst ist interpretationsbedürftig. Von einem Rezidiv darf man nach allgemeinem Verständnis sprechen, wenn eine Krankheit nach ihrer Heilung an derselben Stelle wieder auftritt. In den letzten Jahren hat man sich auf folgende Definition geeinigt: Unter einer Rezidivvarikose versteht man ein Wiederauftreten von Varizen in einem zuvor invasiv behandelten venösen Stromgebiet. Allerdings hat auch diese Definition ihre Schwächen. In der Menge der „wieder aufgetretenen Varizen“ müssen natürlich diejenigen Varizen unterschieden werden, die bei der vorausgegangenen Operation/Intervention im genannten Stromgebiet – aus welchen Gründen auch immer – nicht entfernt wurden, also als Residuen der ursprünglichen Varikose gelten müssen. Und schließlich müssen diejenigen Varizen unterschieden werden, die aufgrund der Progression der Grunderkrankung oder als Neovaskularisation aufgetreten sind, denn die Varikose ist als solche natürlich unheilbar.