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Erschienen in: Der Deutsche Dermatologe 4/2017

01.04.2017 | Berufspolitik

Vorkasse: Bei Fotokopien zulässig

verfasst von: Andrea Schannath

Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 4/2017

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Auszug

SAARBRÜCKEN — Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat eine interessante Entscheidung getroffen: Zwar können Patienten nach dem Patientenrechtegesetz eine elektronische Abschrift ihrer Akte verlangen. Sie müssen aber die Kosten für die Kopie tragen, wobei der Arzt Vorkasse für die Kopier- und gegebenenfalls Portokosten verlangen darf. Der Arzt ist also berechtigt, vor der Überlassung von Kopien der Patientenakte eine Zahlung der ihm entstehenden Fotokopierkosten zu fordern. Wünscht der Patient ausdrücklich eine Übersendung per Post, so gilt dies auch für die Portokosten. …
Literatur
Zurück zum Zitat OLG Saarbrücken, 16.11.2016, Az. 1 U 57/16 OLG Saarbrücken, 16.11.2016, Az. 1 U 57/16
Metadaten
Titel
Vorkasse: Bei Fotokopien zulässig
verfasst von
Andrea Schannath
Publikationsdatum
01.04.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 4/2017
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706
DOI
https://doi.org/10.1007/s15011-017-1326-8

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