Erschienen in:
01.04.2017 | Berufspolitik
Vorkasse: Bei Fotokopien zulässig
verfasst von:
Andrea Schannath
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 4/2017
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Auszug
SAARBRÜCKEN — Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat eine interessante Entscheidung getroffen: Zwar können Patienten nach dem Patientenrechtegesetz eine elektronische Abschrift ihrer Akte verlangen. Sie müssen aber die Kosten für die Kopie tragen, wobei der Arzt Vorkasse für die Kopier- und gegebenenfalls Portokosten verlangen darf. Der Arzt ist also berechtigt, vor der Überlassung von Kopien der Patientenakte eine Zahlung der ihm entstehenden Fotokopierkosten zu fordern. Wünscht der Patient ausdrücklich eine Übersendung per Post, so gilt dies auch für die Portokosten. …