Erschienen in:
14.09.2017 | Die Verbände informieren
WERBEMÖGLICHKEITEN ALS ARZT
Was geht? Und was ist Tabu?
verfasst von:
bm
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 9/2017
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Auszug
Seit dem Jahr 2012 ist das Werbeverbot für Ärzte stark aufgeweicht worden. Daraus ergaben sich für Arztpraxen gute Chancen, sich gegenüber anderen Kollegen hervorzuheben. Aber offensives Werben birgt auch Risiken. Die Werbemöglichkeiten des Arztes sind vielfältig: Neben dem gängigen Praxisschild können Informationen über die klassischen Medien und das Internet verbreitet werden. Auch ein Sponsoring von Kultur- und Sportveranstaltungen ist möglich. Es gibt aber auch klare Grenzen: Pauschalangebote für ärztliche Leistungen (soweit sie nach der Gebührenordnung abrechenbar sind) sowie Gutscheine oder Rabatte sind unzulässig. Grundsätzlich darf das Leistungsangebot in sachlicher Art vorgestellt werden. Besondere Zurückhaltung ist jedoch bei neuen Behandlungsverfahren oder in ihrer Wirksamkeit fachlich noch umstrittenen Methoden geboten. Hier muss sichergestellt werden, dass es sich um nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis wirksame Maßnahmen handelt. Gegebenenfalls muss auf eine abweichende Fachmeinung hingewiesen werden. …