Erschienen in:
01.04.2016 | Kurz gemeldet
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verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Schmerzmedizin
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Ausgabe 2/2016
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Auszug
Ärzte können gegen Entgelt bei der Ärztesuche im Internet an erster Stelle der Trefferliste genannt werden. Jedoch monierte das Landgericht (LG) München den nicht richtig gekennzeichneten Eintrag als irreführend und damit wettbewerbswidrig (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG). Das Urteil ist jetzt rechtskräftig, weil die Berufung zum OLG München vom Bewertungsportal zurückgezogen wurde. Das OLG machte in seiner mündlichen Verhandlung deutlich, dass es die Berufung des beklagten Unternehmens als unbegründet ansieht. Die Entscheidung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen und aus Patientensicht zu begrüßen. …