01.03.2012 | MMW-HOTLINE
Wie kann ich da im Notfalldienst helfen?
Psychosomatische Erkrankung
Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 3/2012
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Antwort: Leider nein! Dem steht die Ausschlussbestimmung im Text der GOP entgegen: „Die Gebührenordnungsposition 35 100 ist nicht neben den GOP 01 210, 01 214, 01 216, 01 218 berechnungsfähig. Dieser Ausschluss ergibt sich aus den allgemeinen Bestimmungen zum Kapitel: „1.2 GOP für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(-fall)dienst:- 1.
Neben den GOP dieses Abschnittes sind nur GOP berechnungsfähig, die in unmittelbarem diagnostischen oder therapeutischen Zusammenhang mit der Notfallversorgung stehen.
- 2.
Neben den GOP 01 210 bis 01 219 sind Beratungs-, Gesprächs- und Erörterungsleistungen nicht berechnungsfähig.“