Arbeitgeber*innen sind aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben (§ 3 II Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz) dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. So lautet ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), das damit die entsprechende Vorgabe des europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019 aufgreift. Diese Vorgabe gilt uneingeschränkt auch für Arztpraxen. Aber welche Auswirkungen hat es, wenn man der Pflicht zur Zeiterfassung nicht nachkommt?
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Fast ein Viertel der Personen mit mäßig dysplastischen Stimmlippenläsionen entwickelt einen Kehlkopftumor. Solche Personen benötigen daher eine besonders enge ärztliche Überwachung.
Ob Patienten und Patientinnen mit neu diagnostiziertem Blasenkrebs ein Jahr später Bedauern über die Therapieentscheidung empfinden, wird einer Studie aus England zufolge von der Radikalität und dem Erfolg des Eingriffs beeinflusst.
Kardiotoxische Nebenwirkungen einer Therapie mit Immuncheckpointhemmern mögen selten sein – wenn sie aber auftreten, wird es für Patienten oft lebensgefährlich. Voruntersuchung und Monitoring sind daher obligat.
„Kalte“ Tumoren werden heiß – CD28-kostimulatorische Antikörper sollen dies ermöglichen. Am besten könnten diese in Kombination mit BiTEs und Checkpointhemmern wirken. Erste klinische Studien laufen bereits.
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