Erschienen in:
10.10.2014 | Förderung durch die KV
Zweigpraxen als Wunderwaffe gegen den Ärztemangel?
verfasst von:
chy
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 17/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Der Ärztemangel ist besonders in einigen ländlichen Regionen längst Realität, und die KVen versuchen, ihren Sicherstellungsauftrag mit teils kreativen Ansätzen zu erfüllen. Die Förderung von Zweigpraxen gehört dabei zum kleinen Einmaleins. Praxisinhaber mit Expansionsgelüsten sollten sich stets bei der KV nach Förderung erkundigen. In Bayern etwa gibt es für die Errichtung einer Zweigpraxis unter bestimmten Voraussetzungen 15 000 Euro von KV und Kassen. Den gleichen Betrag kann man auch in Mecklenburg-Vorpommern bekommen sowie in Thüringen, wo die KV ihre Strukturmaßnahmen 2015 noch einmal intensivieren möchte. In Brandenburg gibt es 7500 Euro, wenn man eine frei werdende Praxis in einem unterversorgten Gebiet als Zweigpraxis weiterführt, in Sachsen immerhin 6000 Euro. Diese Liste könnte fortgesetzt werden – eine Anfrage bei der KV lohnt sich auf jeden Fall. Konsultieren sollte man auch seinen Steuerberater: Experten warnen, dass die Beschäftigung eines angestellten Arztes in einer Praxisfiliale normalerweise die Gewerbesteuerpflicht auslöst. Eine Befreiung würde voraussetzen, dass der Chef uneingeschränkt die fachliche Verantwortung für alle Leistungen übernehmen kann. …