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Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe 1/2017

14.02.2017 | Panorama

KBV kontra Kliniken

Zwist um Notfallversorgung

verfasst von: Susanne Werner

Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 1/2017

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Auszug

_ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt auf regionale Kooperationen zwischen Kliniken und Vertragsärzten in der Koordination der Notfälle. Laut KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sollten Portalpraxen nur an einzelnen Kliniken entstehen, die von Vertragsärzten oder in Kooperation mit Klinikärzten betrieben werden. Ein niedergelassener oder ein in der Klinik tätiger Arzt solle Patienten bei Ankunft im Krankenhaus begutachten und über den Ort der Weiterbehandlung — Klinik oder Praxis — entscheiden. Die KBV geht davon aus, dass die ambulante Notfallbehandlung in Kliniken höchstens 600–791 Millionen € pro Jahr kosten dürfte. Hintergrund ist ein aktuelles Gutachten von Prof. Günter Neubauer im Auftrag des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). Die KBV kontert damit eine Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die 2015 das Defizit auf eine Milliarde € bezifferte. Laut Zi werden jährlich etwa zehn Millionen Patienten in Kliniknotaufnahmen ambulant behandelt. Die meisten benötigen keine dringliche Versorgung und seien beim ärztlichen Bereitschaftsdienst oder bei Vertragsärzten bestens aufgehoben. Die KBV wirft der DKG eine unzulässige Kostenkalkulation und falsche Schlussfolgerungen vor. Neubauer kritisiert unter anderem, dass die befragten Kliniken nicht repräsentativ seien. Auch müsse man berücksichtigen, dass Kliniken im DRG-System einen Zuschlag von 50 € pro Patient in der Notfallversorgung erhalten, die für viele Kliniken „betriebswirtschaftlich existenziell“ sei, da sie darüber die Bettenauslastung steuern könnten. …
Metadaten
Titel
KBV kontra Kliniken
Zwist um Notfallversorgung
verfasst von
Susanne Werner
Publikationsdatum
14.02.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
gynäkologie + geburtshilfe / Ausgabe 1/2017
Print ISSN: 1439-3557
Elektronische ISSN: 2196-6435
DOI
https://doi.org/10.1007/s15013-017-1100-8

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