Erschienen in:
01.06.2021 | Allergisches Kontaktekzem | Einführung zum Thema
Berufsdermatologie – aktueller denn je
verfasst von:
Prof. Dr. Elke Weisshaar, Prof. Dr. Swen Malte John
Erschienen in:
Die Dermatologie
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Ausgabe 6/2021
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Auszug
Schon Hippokrates (460–370 v. Chr.) soll bemerkt haben, dass es viele Berufe gibt, die mit mancherlei Gesundheitsgefahren verbunden sind, und darum sei es besonders wichtig, von vornherein jeden Kranken nach seinem Beruf zu fragen. Dieser Empfehlung kann bis heute ohne Einschränkung gefolgt werden. Erfreulicherweise wurde dies auch über die Jahrhunderte beibehalten, insbesondere seit die sich ausbreitende Industrialisierung mit neuen Technologien im 19. Jahrhundert zu einer Zunahme der sog. „Gewerbekrankheiten“ führte. Während früher unter arbeitsbedingten Dermatosen die sog. Maurerkrätze, Bäckerkrätze und andere sog. „Krätzeformen“ verstanden wurden, dominieren im 21. Jahrhundert die Ekzemerkrankungen, insbesondere das Handekzem [
1], der BK (Berufskrankheit) 5101 zugeordnet. Seit 2015 existiert die neue BK-Nr. 5103 (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung). Ebenfalls gehört die BK Nr. 5102 (Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe) zu den dermatologisch relevanten Berufserkrankungen, die jedoch in der Vergangenheit eine größere Bedeutung hatte und durch die BK-Nr. 5103 in den Hintergrund rückte. Nicht vergessen werden sollten in diesem Kontext auch die durch Infektionserreger oder Parasiten verursachten Krankheiten sowie Tropenkrankheiten, die sich häufig auch an der Haut manifestieren können (BK-Nr. 3101 „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig ist oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“). Nicht immer im Kontext der Berufsdermatologie geläufig ist die BK-Nr. 3102, die „Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“, bei denen die Versorgung (Therapiekosten, Lohnausfallkosten) über den entsprechenden Unfallversicherungsträger erfolgt, was in diesen Berufsgruppen von großer Bedeutung ist, da die Betroffenen, wie z. B. Landwirte, in der Regel in beruflicher Selbstständigkeit arbeiten. Es handelt sich hierbei um die Gruppe der Zoonosen, also durch Bakterien, Pilze, Viren, Parasiten verursachte Erkrankungen, von Borreliose über Trichophytie, Tollwut bis Yersiniose reichend. …