Erschienen in:
01.06.2015 | Das medicolegale Thema
Arbeitsverträge für Ärzte
verfasst von:
Dr. P. Schrader, Dr. R.-C. Klagges, N. Novak
Erschienen in:
Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie
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Ausgabe 3/2015
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Auszug
Die Arbeitsvertragsgestaltung für Ärzte erweist sich durchaus als schwierig; sie mag, vom Einzelfall abhängig, sogar undurchsichtig sein. Bereits beim Abschluss eines „normalen Arbeitsvertrages“ stößt die Arbeitsvertragspraxis an Formulierungsgrenzen. Grund hierfür ist die regelmäßige Anwendbarkeit der sog. AGB-Kontrolle (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die den Arbeitsverträgen eine klare Struktur und Transparenz, aber auch eine Angemessenheit der Arbeitsvertragsbedingungen abfordert. Was tun also, wenn dezidierte Arbeitsvertragsregelungen, gerade bei Vergütungsfragen, auftreten? Dieses Problem stellt sich regelmäßig bei Ärzten, gerade auch Chefärzten, da nicht nur arbeitsvertraglichen Vergütungsbesonderheiten, sondern z. B. auch der Berufsordnung der Ärzte, dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder anderen Vorgaben Rechnung zu tragen ist. Insbesondere bei Chefärzten gibt es eine Vielzahl an Punkten, die in einem Arbeitsvertrag geregelt werden sollten. Nur beispielhaft sind hier die Residenzpflicht, die Entwicklungsklausel, die Versicherung für Haftpflicht und die Mitwirkung bei der Einstellung von Mitarbeitern zu nennen. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass Arbeitsverträge für Ärzte je nach Arbeitgeber tarifvertraglich und damit kollektivrechtlich geprägt sind. Das bedeutet, auch diese kollektivrechtlichen Regelungen mögen Gegenstand des Arbeitsverhältnisses sein und werden. Insoweit ist beim Abschluss von Arbeitsverträgen Vorsicht geboten. Der vorliegende Beitrag ist dazu gedacht, einen Anreiz zu schaffen, Arbeitsvertragsgestaltungen für Ärzte zu hinterfragen. Es geht darum, beidseitig die Arbeitsvertragsparteien für mögliche Konfliktpunkte zu sensibilisieren. …