Erschienen in:
01.09.2013 | Leitthema
Ausbruchsmanagement von Masern
Anforderungen an das behördliche Handeln im Lichte höchstrichterlicher Rechtsprechung
verfasst von:
N. Höhl, C. Siewerin, Dr. F. Feil, MPH
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 9/2013
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Zusammenfassung
Bei Auftreten von Masern können Ausbrüche durch ein konsequentes und frühzeitiges Management des öffentlichen Gesundheitsdienstes begrenzt werden. Dies ist für die Elimination der Masern von hoher Bedeutung, da damit auch die regionale sowie internationale Weiterverbreitung unterbunden werden kann. Je höher der Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung ist, desto erfolgversprechender ist das Management. Nicht immune Personen, die Krankheitserreger aufgenommen haben, können die Krankheit weiterverbreiten. Daher stehen nicht geimpfte Personen im Fokus der Ermittlungen für Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22.03.2012 bestätigt, dass gegenüber Ansteckungsverdächtigen zur Verhinderung der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit ein zeitweiliges Schulbetretungsverbot angeordnet werden darf. Allerdings zeigt das Gericht auch, welche Anforderungen an die Ermittlungsergebnisse der Behörde zu stellen sind, bevor von einem Ansteckungsverdacht ausgegangen werden darf, und wo die Grenzen behördlich angeordneter Maßnahmen liegen. Damit ist ein effektives Ausbruchsmanagement bei Auftreten von Masern auch in Zukunft möglich. Allerdings muss die Behörde den Nachweis führen, dass eine nicht geimpfte Person im konkreten Fall ansteckungsverdächtig ist.