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Erschienen in: Die Ophthalmologie 4/2020

27.02.2020 | Begutachtung | Leitthema

Gelebte Qualitätssicherung im IVOM-Strukturvertrag der AOK‑BW

Ein Praxisbeispiel

verfasst von: Prof. Dr. H. Agostini, A. Pfaff, V. Graeff, L. Hesse, F. Ziemssen

Erschienen in: Die Ophthalmologie | Ausgabe 4/2020

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Zusammenfassung

Hintergrund

Der AOK-Strukturvertrag regelt nach § 73c SGB V die Behandlung von Erkrankungen der Makula durch intravitreale operative Medikamentengabe (IVOM) in Baden-Württemberg. Die Qualitätssicherung ist ein zentraler Bestandteil der Vereinbarung, um die qualitativ hochwertige, wirksame und ausreichende Versorgung von Patienten zu gewährleisten.

Material und Methoden

Jährlich werden bei den aktuell 254 teilnehmenden Operateuren mindestens 2 % ihrer Fälle in einem pseudonymisierten Verfahren von einem Gutachtergremium beurteilt. Basierend auf Qualitätsparametern wie Richtigkeit der Diagnose, Qualität und Vollständigkeit von Behandlungsunterlagen und Einhaltung der Behandlungspfade werden vom medizinischen Beirat Sanktionen oder Kontrollerleichterungen empfohlen. Das Gesamturteil eines Gutachtens basiert auf einer Matrix der einzeln bewerteten Qualitätsparameter. Die Befund- und Gutachtenübermittlung erfolgt digital und ist webbasiert. Jedem Operateur steht eine vergleichende Analyse seiner Qualitätsbewertung über die Zeit zur Verfügung (Benchmarking).

Ergebnisse

In den ersten 11 Qualitätssicherungsrunden wurden insgesamt 3639 Gutachten von insgesamt 20 Gutachtern erstellt. In Bezug auf den Qualitätsparameter „Diagnose“ wichen Operateur und Gutachter in durchschnittlich 7 % der Fälle voneinander ab. Sanktionen oder Kontrollerleichterungen durch Änderung der Stichprobe wurden in den ersten 10 Qualitätssicherungsrunden 138-mal für 80 Operateure empfohlen. Finanzielle Sanktionen oder Vertragsausschluss wurden jeweils 4‑mal vom Lenkungsausschuss beschlossen.

Diskussion

Das hier vorgestellte digitale, webbasierte Qualitätssicherungssystem im Rahmen des IVOM-Strukturvertrages der AOK-BW (Baden-Württemberg) sollte als Möglichkeit wahrgenommen werden, das eigene Niveau bei der intravitrealen Behandlung von Netzhauterkrankungen einzuordnen und zu verbessern. Der aktuelle Schwerpunkt der Qualitätssicherung liegt auf Diagnose und Adhärenz zu den krankheitsspezifischen Therapieempfehlungen der Fachgesellschaften. Könnte die Analyse der Daten auf individuelle Patientenverläufe über die Zeit erweitert werden, würde sich die Qualitätssicherung für Fragen der Versorgungsforschung besser nutzen lassen.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Brinkmann CK, Chang P, Schick T et al (2019) Baseline diagnostics and initial treatment decision for anti-vascular endothelial growth factor treatment in retinal diseases: comparison between results by study physician and reading centers (ORCA/OCEAN study). Ophthalmologe 116:753–765CrossRef Brinkmann CK, Chang P, Schick T et al (2019) Baseline diagnostics and initial treatment decision for anti-vascular endothelial growth factor treatment in retinal diseases: comparison between results by study physician and reading centers (ORCA/OCEAN study). Ophthalmologe 116:753–765CrossRef
2.
Zurück zum Zitat Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (2015) Anti-VEGF therapy for neovascular age-related macular degeneration -therapeutic strategies: statement of the German Ophthalmological Society, the German Retina Society and the Professional Association of Ophthalmologists in Germany—November 2014. Ophthalmologe 112:237–245CrossRef Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (2015) Anti-VEGF therapy for neovascular age-related macular degeneration -therapeutic strategies: statement of the German Ophthalmological Society, the German Retina Society and the Professional Association of Ophthalmologists in Germany—November 2014. Ophthalmologe 112:237–245CrossRef
Metadaten
Titel
Gelebte Qualitätssicherung im IVOM-Strukturvertrag der AOK‑BW
Ein Praxisbeispiel
verfasst von
Prof. Dr. H. Agostini
A. Pfaff
V. Graeff
L. Hesse
F. Ziemssen
Publikationsdatum
27.02.2020
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
Begutachtung
Begutachtung
Erschienen in
Die Ophthalmologie / Ausgabe 4/2020
Print ISSN: 2731-720X
Elektronische ISSN: 2731-7218
DOI
https://doi.org/10.1007/s00347-020-01067-9

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