Erschienen in:
19.05.2015 | Im Blickpunkt
Beihilfe zum Suizid in Deutschland verbieten!
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
Im Fokus Onkologie
|
Ausgabe 5/2015
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Auszug
Eine strikte Regelung für Deutschland fordert Andreas S. Lübbe: „Es gibt eine gestaffelte Normierung in unserer Gesellschaft. Der Suizid ist nicht strafbar, und man argumentiert, dass deshalb auch die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar sein kann. Anders steht es mit der ärztlichen Berufsordnung. Im Dezember 2014 hat die Bundesärztekammer noch einmal gemeinsam mit Vertretern aller Landesärztekammern festgestellt: Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe. Gleichzeitig aber sind die Formulierungen in den jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern etwas unterschiedlich. Die Sanktionierung im Falle einer Beihilfe zu einem Suizid ist zudem gänzlich ungeklärt. …