Erschienen in:
01.01.2007 | Leitthema
Belassene Fremdkörper – aus der Sicht des Juristen
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer
Erschienen in:
Die Chirurgie
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Ausgabe 1/2007
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Zusammenfassung
Zivilprozesse und Strafverfahren gegen Ärzte und/oder Assistenzpersonal aufgrund zurückgelassener Fremdkörper bei operativen Eingriffen sind keine Seltenheit im Rahmen der insgesamt „boomenden“ Haftungsstreitigkeiten im Krankenhausbereich. Da Schutz und Sicherheit des Patienten oberste Priorität haben, muss der Arzt bei stationären und ambulanten Eingriffen alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen gegen ein solches Missgeschick treffen.
Dazu gehören klare schriftliche Anweisungen für das Assistenzpersonal bezüglich der Zählkontrolle, ihrer Dokumentation, der Schlussrevision und deren Beschreibung im Operationsbericht. Die Delegation der Zählkontrolle auf gewissenhafte Operationsschwestern und Springer ist rechtlich zulässig und führt zu deren Eigenverantwortung, auf der der Vertrauensgrundsatz aufbaut, d. h. der Arzt darf sich auf die korrekte Zählung von Bauchtüchern, Tupfern u. Ä. verlassen. Unterläuft dabei ein Fehler, scheidet ein Organisationsverschulden auf Seiten des für die Operation Verantwortlichen aus.