Der veränderte Stellenwert des radiologischen Kriteriums im Rahmen der neuen ACR/EULAR-Klassifikationskriterien für die rheumatoide Arthritis (RA) beruht darauf, dass die mittels konventioneller Röntgenuntersuchung erkennbare knöcherne Destruktion das Resultat eines schon länger bestehenden entzündlichen Geschehens an den Gelenken darstellt.
Im Gegensatz hierzu sind bildgebende Methoden wie Magnetresonanztomographie (MRT) und Ultraschall in der Lage, die pathologischen Ausprägungen der aktiven Entzündung unmittelbar zu visualisieren, was im Rahmen der neuen Klassifikationskriterien als optionale, zusätzliche Methode zur Bestätigung des klinischen Befundes, jedoch nicht als eigenständiges Kriterium Eingang gefunden hat.