Erschienen in:
01.06.2015 | Kontroverse
Contra organisierte Suizidbeihilfe
verfasst von:
Dr. med. Florian Bruns, M.A., PD Dr. med. Gerrit Hohendorf
Erschienen in:
Ethik in der Medizin
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Ausgabe 2/2015
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Auszug
In der kontroversen Diskussion um die ethische Bewertung der Suizidbeihilfe ist unstrittig, dass dem säkularen Staat, anders als Glaubensgemeinschaften, keine moralische Bewertung des Suizids zusteht. Mit dem 1871 eingeführten Reichsstrafgesetzbuch stellt die Beihilfe zum Suizid in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand dar, da der Suizid selbst straflos ist. Zu den Grundprinzipien eines liberalen und sozialen Rechtsstaates zählt jedoch auch die Verpflichtung, für das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger einzutreten. Ausdruck des Schutzauftrages für das hohe Rechtsgut Leben ist die Suizidprävention mit ihren diversen medizinischen und gesellschaftlichen Ansätzen. …