Erschienen in:
01.03.2010 | Editorial
Darf der Staat das ethisch Richtige anordnen? Zur Arbeit der Forschungsethikkommissionen
verfasst von:
Markus Zimmermann-Acklin
Erschienen in:
Ethik in der Medizin
|
Ausgabe 1/2010
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Auszug
Es gehört inzwischen zum internationalen Standard, Forschungsvorhaben, die Menschen mit einbeziehen, einer Forschungsethikkommission zur Beurteilung vorzulegen. Ähnlich wie in Deutschland sind die damit befassten Ethikkommissionen auch in der Schweiz dezentral organisiert und Teil eines staatlichen Aufsichtssystems, das sowohl die Qualität der Forschung als auch den Schutz der involvierten Personen sicherstellen soll. Um das zu ermöglichen, haben die interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommissionen in der Regel die Einhaltung wissenschaftlicher, rechtlicher und ethischer Standards zu beurteilen und auf dieser Grundlage über die Zulassung klinischer Studien rechtswirksam zu entscheiden [
6]. Die Aufgabe, rechtskräftige Entscheidungen treffen zu müssen, unterscheidet die Tätigkeit von Forschungsethikkommissionen grundlegend von derjenigen anderer Ethikkommissionen, welche beispielsweise für die Bereiche der klinischen oder politischen Ethikberatung zuständig sind und dort ausschließlich beratende Funktion ausüben. …