01.06.2013 | Fortbildung
Der Anspruch auf Achtung und Schutz seiner Würde
Das wesentliche Grundrecht des Palliativpatientenn
Erschienen in: Angewandte Schmerztherapie und Palliativmedizin | Ausgabe 2/2013
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Mit den Paragrafen 37b und 132d des GKV-Wettbewerbsgesetzes setzte der Bundestag 2007 ein Grundrecht der Palliativpatienten in einfaches Recht um und stellte damit zugleich klar, dass das Sterben in Würde für ihn überragende Bedeutung hat.