Erschienen in:
30.06.2017 | Fehlgeburt | Medizinrecht
Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Fehl- und Totgeburten
verfasst von:
Dr. iur. A. K. Weilert, LL.M.
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 4/2017
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Zusammenfassung
Das veränderte moralische Empfinden gegenüber Fehl- und Totgeborenen manifestiert sich in den rechtlichen Regelungen des Personenstands- sowie Friedhofs- und Bestattungsrechts. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gegenwärtige Rechtslage und zeigt auf, welche rechtlichen Folgen das Erreichen der 500-g-Grenze nach sich zieht. Dabei werden die Unterschiede in den landesrechtlichen Friedhofs- und Bestattungsgesetzen deutlich gemacht. Verfassungsrechtlich entfaltet die dem Nasciturus nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zukommende Würde gewisse zeitlich begrenzte Fortwirkungen auch nach seinem Ableben, sodass schon Fehlgeborene nicht einfach als Sondermüll „entsorgt“ oder sonst in unwürdiger Weise verwendet werden dürfen.