Erschienen in:
01.12.2009 | Übersichten
DGUV-Projekt zur Ergebnisqualität des besonderen Heilverfahrens der Gesetzlichen Unfallversicherung
Gegenwärtiger Stand
verfasst von:
Prof. Dr. T. Kohlmann, J. Moock, K. Bahr
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 3/2009
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Auszug
Die Unfallversicherungsträger haben nach §34 SGB (Sozialgesetzbuch) VII alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung gewährleistet ist. Zu diesem Zweck haben sie die Möglichkeit, die vom Leistungserbringer zu erfüllenden Voraussetzungen im Hinblick auf die fachliche Befähigung, die sächliche und personelle Ausstattung sowie die zu übernehmenden Pflichten festzulegen und nach Art und Schwere der Verletzung besondere Heilverfahren einzuleiten. …