Erschienen in:
29.10.2018 | Impfungen | Originalarbeit
Die Sinnhaftigkeit von Schulbetretungsverboten für Ungeimpfte bei Masernausbrüchen und Alternativen
verfasst von:
PD Dr. med. habil. Josef Weigl, MTropPaed, DTMH, DipEPP
Erschienen in:
Prävention und Gesundheitsförderung
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Ausgabe 2/2019
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Zusammenfassung
Hintergrund
Beim Auftreten von Masern an Schulen werden von Gesundheitsämtern Schulbetretungsverbote für masernungeimpfte Schüler verhängt. Laut Rechtsprechung ist dies rechtens, wenn die Ansteckung wahrscheinlicher erfolgte als die Nichtansteckung.
Ziel der Arbeit
Die Evidenz für die gegenwärtige Vorgehensempfehlung und Alternativen dazu sollen interventionsepidemiologisch-wissenschaftlich analysiert und bewertet werden.
Methoden
Am Beispiel einer Masernmeldung von einer Schule mit 1000 Schülern soll anhand von zwei Szenarien der Sachverhalt erläutert werden. Ein Szenario A basiert auf einer vorbestehenden Impfquote von 90 % der Schüler und einem Szenario B mit einer Impfquote von 10 %. In einer Modellierung werden dann die Variablen Schulgröße und Immunitätsquote in ihrer Auswirkung auf die potentielle „attack rate“ betrachtet.
Ergebnisse
In einer ersten Welle stecken sich in Szenario A 2 % und im Szenario B 2 % der empfänglichen Schüler (Sekundärfälle) an. In beiden Fällen ist damit die Forderung einer Ansteckungswahrscheinlichkeit von über 50 % nicht erfüllt und somit das Verhängen von Schulbetretungsverboten unrechtmäßig. Darüber hinaus machen diese keinen Sinn, denn sie leisten eher einer weiteren Altersverschiebung an Masern in der Bevölkerung Vorschub. Eine unmittelbare Impfaktion an der Schule würde bereits Tertiärfälle verhindern.
Schlussfolgerung
Anstatt nach zwangsläufig ineffizienten Ermittlungen Schulbetretungsverbote zu verhängen, sollte ein aufsuchendes Impfangebot im Ausbruch favorisiert werden. Der Rahmen für Impfmaßnahmen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst ist dafür deutlich zu verbessern.