Erschienen in:
01.09.2004 | „In der Diskussion“
Embryonenauslese und „Dreierregel“
verfasst von:
J. Renzikowski
Erschienen in:
Gynäkologische Endokrinologie
|
Ausgabe 3/2004
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Auszug
Diskussionen mit Juristen lassen Mediziner zuweilen etwas ratlos und frustriert zurück. Während Mediziner zukunftsgewandt von den Chancen neuer Entwicklungen schwärmen, zeigen sich Juristen als konservative Bedenkenträger, die abwinkend auf die bestehende Rechtslage verweisen. Die Diskrepanz zwischen Fortschritt und Beharren ist offenkundig, wenn sich auf der einen Seite die Entwicklung mit rasender Geschwindigkeit vollzieht, auf der anderen Seite die gesetzlichen Regelungen keine Öffnungsklauseln enthalten. Als besonders innovationsfeindlich stellt sich dabei zwangsläufig das Strafrecht dar, da die Forderung nach größtmöglicher Bestimmtheit der Straftatbestände jeder Flexibilität enge Grenzen setzt. Ein Beispiel für diesen Konflikt zwischen Moderne und Tradition ist das Embryonenschutzgesetz (ESchG), das mangels einer entsprechenden Kompetenz als Strafgesetz erlassen worden ist. …