Erschienen in:
13.10.2020 | Übersicht
Erfolgreiche Revisionen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Gutachtenfehler
verfasst von:
Prof. Dr. Andreas Mosbacher
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 4/2020
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Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof überprüft als Revisionsinstanz die erstinstanzlichen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Dabei spielen die Gutachten psychiatrischer und psychologischer Sachverständiger regelmäßig eine wichtige Rolle. Dies gilt nicht nur für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB), sondern auch für eine Vielzahl von Fällen der Gewaltkriminalität unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol. Nicht selten werden Urteile wegen Fehlern bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit oder der Voraussetzungen von Maßregeln aufgehoben. Für die Analyse dieser Entscheidungen muss man wissen, auf welche Art und Weise der Bundesgerichtshofs erstinstanzliche Urteile überprüft. Das stark formalisierte Revisionsrecht lässt nur einen eingeschränkten Zugriff auf die Erkenntnisse der ersten Instanz zu. In dem Beitrag werden diese Mechanismen und typische Fehlerquellen aus Sicht des Bundesgerichtshofs aufgezeigt.