Erschienen in:
02.04.2015 | AUS DER PRAXIS
Fäden ziehen und korrekt nach GOÄ abrechnen
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 6/2015
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
_ Oft möchten Privatpatienten, nachdem ihnen in einer anderen Einrichtung eine Wunde genäht wurde, die Fäden in die Hausarztpraxis gezogen bekommen. In solchen Fällen müssen die Anamnese erhoben und die Wunde inspiziert, sodann die Fäden entfernt und ein Wundverband angelegt werden. Im Gegensatz zum EBM ist in der GOÄ eine detaillierte Leistungsabrechnung möglich. Die Rechnung umfasst die Nrn. 1 für die Beratung, 5 für die symptombezogene Untersuchung und 2007 für die Entfernung der Fäden. …