Erschienen in:
01.06.2014 | Panorama
GBA muss Auskunft geben
Gerichtsurteil
Erschienen in:
Angewandte Schmerztherapie und Palliativmedizin
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Ausgabe 2/2014
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Auszug
_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) unterliegt wie andere Behörden oder öffentliche Verwaltungen dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und ist zu Auskünften verpflichtet. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Köln entschieden [Az. 8A 467/11]. Der Hintergrund: Ein Pharma-Unternehmen wollte vom GBA die Identität der Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel sowie die Namen von Sachverständigen und Gutachtern wissen, die an einem Verfahren zum Wirkstoff Montelucast mitgewirkt hatten. Ferner sollte der GBA die Sitzungsprotokolle aller Beratungen im Verfahren offenlegen. Der GBA lehnte dies ohne Rechtsbehelfsbelehrung ab. Der Grund: Das IFG gelte für ihn nicht, da er keine Behörde sei. Zudem bestehe die Gefahr, dass Mitglieder des Unterausschusses von Unternehmen beeinflusst werden könnten. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass folgende Auskunftsbegehren begründet sind: Nennung der Mitglieder des Unterausschusses, Nennung der im Stellungnahmeverfahren beteiligten Sachverständigen und Gutachter sowie Zugang zu den Sitzungsprotokollen. Dagegen legte der GBA Berufung ein. …