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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 8/2017

04.07.2017 | Leitthema

Genehmigung klinischer Prüfungen mit biologischen Arzneimitteln

verfasst von: Steffen Gross, Nils Jost, Jens-Peter Hartmann

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 8/2017

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Zusammenfassung

Biologische Arzneimittel sind von chemisch charakterisierbaren Arzneimitteln abgrenzbar. Ihr Wirkstoff wird entweder aus biologischem Ursprungsmaterial extrahiert oder erzeugt. Monoklonale Antikörper stellen gegenwärtig die am stärksten wachsende Produktklasse auf dem Biopharmamarkt dar. Das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörde hat die Aufgabe, Nutzen und Risiken biologischer Humanarzneimittel im Rahmen der klinischen Entwicklung, der Zulassung und nach Markteinführung zu bewerten.
Um die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse klinischer Prüfungen sicherzustellen, gibt es international anerkannte Qualitätsanforderungen an die Planung, Durchführung und Aufzeichnung der Prüfungen. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sollen die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen aller Teilnehmer an klinischen Prüfungen gewährleistet werden. Um eine gemeinsame Basis für die Bewertung auf europäischer Ebene zu erlangen, wird die Harmonisierung der regulatorischen Anforderungen an klinische Prüfungen von Humanarzneimitteln angestrebt. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Verordnung 536/2014 bis zum 4. Quartal 2018 wird dieses Ziel weiter verfolgt. Es ist absehbar, dass sich dadurch vor allem prozedurale Veränderungen im Ablauf der Verfahren zur Genehmigung klinischer Prüfungen ergeben werden. Die inhaltlichen und fachlichen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die Prüfpräparate für die Probanden oder Patienten sicher und verträglich sind, sollten davon nicht beeinflusst werden.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat RICHTLINIE 2001/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln RICHTLINIE 2001/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln
2.
Zurück zum Zitat VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 536/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 536/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG
3.
Zurück zum Zitat Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-Verordnung – GCP-V)*) vom 9. August 2004 Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-Verordnung – GCP-V)*) vom 9. August 2004
4.
Zurück zum Zitat 3. Bekanntmachung zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln am Menschen. Gemeinsame Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts zum Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung bei der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) sowie § 7 der Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 3 AMG (GCP-V), zur Anzeige nachträglicher Änderungen während der Durchführung klinischer Prüfungen nach § 10 sowie zur Anzeige der Beendigung einer klinischen Prüfung nach § 13 Abs. 8 und 9 dieser Rechtsverordnung vom 10. August 2006 3. Bekanntmachung zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln am Menschen. Gemeinsame Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts zum Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung bei der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) sowie § 7 der Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 3 AMG (GCP-V), zur Anzeige nachträglicher Änderungen während der Durchführung klinischer Prüfungen nach § 10 sowie zur Anzeige der Beendigung einer klinischen Prüfung nach § 13 Abs. 8 und 9 dieser Rechtsverordnung vom 10. August 2006
5.
Zurück zum Zitat Richtlinie 2003/63/EG der Kommission vom 25. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Richtlinie 2003/63/EG der Kommission vom 25. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel
6.
Zurück zum Zitat Guideline on the Requirements for Quality Documentation Concerning Biological Investigational Medicinal Products in Clinical Trials, EMA/CHMP/BWP/534898/2008 Guideline on the Requirements for Quality Documentation Concerning Biological Investigational Medicinal Products in Clinical Trials, EMA/CHMP/BWP/534898/2008
7.
Zurück zum Zitat Guideline on virus safety of biotechnological investigational medicinal product, EMEA/CHMP/BWP/398498/2005 Guideline on virus safety of biotechnological investigational medicinal product, EMEA/CHMP/BWP/398498/2005
8.
Zurück zum Zitat ICH M3(R2) on non-clinical safety studies for the conduct of human clinical trials for pharmaceuticals (CPMP/ICH/286/95) ICH M3(R2) on non-clinical safety studies for the conduct of human clinical trials for pharmaceuticals (CPMP/ICH/286/95)
9.
Zurück zum Zitat ICH S6 (R1) – preclinical safety evaluation of biotechnology-derived pharmaceuticals (EMA/CHMP/ICH/731268/1998) ICH S6 (R1) – preclinical safety evaluation of biotechnology-derived pharmaceuticals (EMA/CHMP/ICH/731268/1998)
10.
Zurück zum Zitat ICH S9 on nonclinical evaluation for anticancer pharmaceuticals (EMA/CHMP/ICH/646107/2008) ICH S9 on nonclinical evaluation for anticancer pharmaceuticals (EMA/CHMP/ICH/646107/2008)
Metadaten
Titel
Genehmigung klinischer Prüfungen mit biologischen Arzneimitteln
verfasst von
Steffen Gross
Nils Jost
Jens-Peter Hartmann
Publikationsdatum
04.07.2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 8/2017
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-017-2586-x

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