Erschienen in:
30.05.2016 | Leitthema
Gentechnisch veränderte Lebensmittel und Allergien – ein Update
verfasst von:
Dr. Birgit Niemann, Annette Pöting, Albert Braeuning, Alfonso Lampen
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 7/2016
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Zusammenfassung
Das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen als Lebens- und Futtermittel in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bedarf einer Genehmigung der Europäischen Kommission. Der Genehmigung geht eine Sicherheitsbewertung nach Leitlinien der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA voraus. Wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsbewertung ist die Bewertung der Allergenität von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie der von ihnen gebildeten neuen Proteine. Gegenwärtig werden die Leitlinien zur Bewertung der Allergenität überarbeitet. Dazu wurde in Brüssel am 17. Juni 2015 eine Arbeitssitzung von Experten durchgeführt, auf der methodische Verbesserungen in der Bewertung zöliakieauslösender Eigenschaften von Proteinen sowie die Verwendung komplexer Modelle für den In-vitro-Verdau von Proteinen diskutiert wurden. Mithilfe solcher Methoden kann eine Verfeinerung des bestehenden bewährten Systems zur Allergenitätsbewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgen.