Erschienen in:
01.10.2004 | Leitthema
Hörgeräteüberprüfung in der Praxis
verfasst von:
Prof. Dr. K. Schorn
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 10/2004
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Zusammenfassung
Eine integrierte qualitätskontrollierte Hörgeräteversorgung ist nur möglich, wenn der Hals-Nasen-Ohren-Facharzt nicht nur eine Hörgeräteanpassung indiziert, sondern diese auch überprüft. Um entscheiden zu können, ob das vom Hörgeräteakustiker vorgeschlagene Hörgerät eine hinreichende Hörverbesserung erzielt sowie ausreichend und zweckmäßig ist, sollte zunächst der Anpassbericht des Akustikers überprüft werden, in welchem die Ergebnisse aller getesteten Hörgeräte vergleichend aufgeführt sind. Die subjektive Zufriedenheit des Patienten wird in einem ausführlichen Gespräch oder mit Hilfe eines Fragebogens ermittelt. Die Überprüfung der Otoplastik ist ebenso notwendig wie die Erfolgskontrolle des Sprachgewinns im freien Schallfeld—auch im Störgeräusch. Mit der In-situ Messung kann das individuelle Übertragungsverhalten des Hörgeräts und der Otoplastik in wenigen Minuten untersucht werden. Unverzichtbar für eine gewissenhafte Hörgeräteüberprüfung ist die Lautheitsskalierung, da die Lautstärkebewertungsfunktion deutlich erkennen lässt, ob das angepasste Gerät eine ausreichende Verstärkung hat, nicht zu laut programmiert wurde und die Zone des angenehmen Hörens Berücksichtigung fand.