Erschienen in:
22.04.2016 | praxis & geld
IT-Verträge auf Safe-Harbor screenen!
verfasst von:
Rebekka Höhl
Erschienen in:
ästhetische dermatologie & kosmetologie
|
Ausgabe 2/2016
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Auszug
Praxen und Kliniken, die mit einem IT-Hersteller einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen haben, sollten dringend ihre Verträge prüfen, so der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg). Der Grund ist ein Urteil des EuGH zum Safe-Harbor-Abkommen, das seit dem Jahr 2000 den Datentransfer zwischen US-Unternehmen und europäischen Anbietern regelt. Nachdem der EuGH dieses Abkommen nun für ungültig erklärt habe, sei damit auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Mindeststandards bei Safe-Harbor-Verträgen nicht mehr gegeben, und dafür hafte der ärztliche Leistungserbringer als Dateninhaber. …