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Erschienen in: Schmerzmedizin 5/2022

12.09.2022 | Praxis konkret

Kein Recht auf Einsicht der Patientenakten

Urteil zur behördlichen Prüfung des Betäubungsmittelverkehrs

verfasst von: M. A. Arno Zurstraßen

Erschienen in: Schmerzmedizin | Ausgabe 5/2022

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Auszug

Bei der Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs ist die zuständige Überwachungsbehörde nicht berechtigt, die betreffenden ärztlichen Patientenakten einzusehen. Um zu prüfen, ob die Verschreibung der Betäubungsmittel rechtmäßig war, darf die Behörde lediglich die Rezepte kontrollieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10.3.2022 (Az.: 3 C 1.21) entschieden. …
Metadaten
Titel
Kein Recht auf Einsicht der Patientenakten
Urteil zur behördlichen Prüfung des Betäubungsmittelverkehrs
verfasst von
M. A. Arno Zurstraßen
Publikationsdatum
12.09.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Schmerzmedizin / Ausgabe 5/2022
Print ISSN: 2194-2536
Elektronische ISSN: 2364-1010
DOI
https://doi.org/10.1007/s00940-022-4018-8

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