Erschienen in:
17.08.2018 | Kontrazeption | CME
Notfallkontrazeption
verfasst von:
Prof. Dr. med. Michael Ludwig
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 12/2018
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Zusammenfassung
In Deutschland sind Levonorgestrel 1,5 mg und der selektive Progesteronrezeptormodulator Ulipristalacetat 30 mg als Präparate zur Notfallkontrazeption zugelassen. Möglich ist auch die postkoitale Einlage einer Kupferspirale. Die Levonorgestrelspirale, die aus theoretischen Erwägungen effektiv sein könnte, ist dagegen nicht zugelassen. Dargestellt wird die optimale Wahl der postkoitalen Kontrazeption in unterschiedlichen – auch in unklaren – (Risiko‑)Konstellationen. Ob sich nach Wegfall der Verschreibungspflicht für die hormonellen Notfallkontrazeptiva die Rate an ungeplanten Schwangerschaften verringert hat, ist noch unklar. Sicher ist allerdings, dass die Freigabe der Notfallkontrazeptiva die Beratungssituation verschlechtert hat. Über die optimale Beratung zur Notfallkontrazeption, die lediglich in der frauenärztlichen Praxis möglich ist, sollten die eigenen Patientinnen aufgeklärt werden, sodass sich eine unnötige Einnahme hormoneller Kontrazeptiva vermeiden lässt.