Erschienen in:
01.12.2005 | Originalien
Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Bestimmung des prostataspezifischen Antigens
Entscheidungen der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein
verfasst von:
V. Lent, F. Baumbusch, G. Weber
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 12/2005
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Zusammenfassung
Die Fortschritte der PSA-Diagnostik sind von Defiziten ihrer Realisierung begleitet. Die Berechtigung von Vorwürfen Betroffener gegen ihre Ärzte wird von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern außergerichtlich, unparteiisch und gebührenfrei überprüft.
Die Objektivität des Begutachtungsprozesses wird durch die Unabhängigkeit der Kommission und ihrer Mitglieder sowie der Sachverhaltsermittlung und ihrer Beurteilung gewährleistet. Kriterien sind hierbei der fachliche Standard und die erforderliche Sorgfalt.
Seit 1995 wurden 21 Anträge betroffener Patienten begutachtet. In 15 Fällen (71,4%) wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. Dieser bestand in einer verzögerten oder mangelhaften Folgediagnostik (Prostatabiopsie). Bei 10 von 15 Betroffenen hätte zum Zeitpunkt der Erstermittlung von PSA-Werten zwischen 3,3 und 10,4 ng/ml zumeist ein Prostatakarzinom im Frühstadidum diagnostiziert und behandelt werden können. Bei 10 von 13 Betroffenen war zum Zeitpunkt der Karzinomerkennung mit PSA-Werten von 6,8 bis 1251 ng/ml die Tumorkrankheit zumeist fortgeschritten und nicht mehr kurativ zu behandeln.
Wie bei anderen lebensbedrohlichen Erkrankungen spielt auch bei der Erkennung und Behandlung von Prostatakarzinomen der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle. Das prostataspezifische Antigen ist im Vergleich zur Tastuntersuchung der empfindlichere und ohne Tastbefund der einzige Parameter zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms. Bei entsprechenden Verdachtswerten (>4,0 ng/ml) sind geeignete Nachweisverfahren (Prostatabiopsien) zeitnah durchzuführen, bis das Karzinom nachgewiesen oder ausgeschlossen ist.