Erschienen in:
01.08.2011 | Originalarbeit
Langzeituntergebrachte in der Sicherungsverwahrung
Kasuistische Betrachtungen zur Feststellung fortbestehender Gefährlichkeit
verfasst von:
VROLG Johannes Leygraf, Prof. Dr. med. Norbert Leygraf
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 3/2011
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Zusammenfassung
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatten die Vollstreckungsgerichte seit Mitte 2010 über die sofortige Entlassung von Straftätern zu entscheiden, die seit mehr als 10 Jahren in der Sicherungsverwahrung untergebracht waren, obschon diese zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung noch auf 10 Jahre befristet gewesen war. In all diesen Fällen hatte die Unterbringung wegen einer weiter als hoch angenommenen Gefährlichkeit der Betroffenen angedauert. In den vom 4. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Hamm im Jahr 2010 entschiedenen 11 Fällen wurde sämtlich die Erledigung der Unterbringung beschlossen. Die Mehrzahl dieser Fälle wird skizziert, um die unterschiedlichen Fallkonstellationen aufzuzeigen, die zu der Langzeitverwahrung geführt hatten. An ihnen sollen zudem die Schwierigkeiten in der Einschätzung und Bewertung weiterer Gefährlichkeit aufgezeigt werden.