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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

9. Entscheidungsfindung zur Therapiebegrenzung

verfasst von : Univ.-Prof. Dr. med. Georg Marckmann, MPH, Dr. med. Andrej Michalsen, M.P.H./Univ. of Texas

Erschienen in: End-of-Life Care in der Intensivmedizin

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Auf lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen ist zu verzichten, wenn diese dem Patienten keinen Nutzen mehr bieten, wobei Nutzlosigkeit im engeren von Nutzlosigkeit im weiteren Sinne zu unterscheiden ist. Im ersten Fall handelt es sich um medizinisch-fachliche Urteile, die Ärzte auch einseitig fällen können, im zweiten Fall hingegen um Werturteile, die sich an den individuellen Präferenzen der Patienten orientieren sollten. Sofern der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, ist ein mehrstufiges Vorgehen geboten, um die Wünsche des Patienten bestmöglich zu berücksichtigen. Zunächst ist der vorab erklärte Patientenwille zu berücksichtigen, dann der mutmaßliche Patientenwille und wenn sich dieser nicht ermitteln lässt, muss sich die Entscheidung am objektiven Wohl des Patienten orientieren.
Literatur
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Zurück zum Zitat Borasio GD, Heßler H-J, Wiesing U. Patientenverfügungsgesetz: Umsetzung in der klinischen Praxis. Dtsch Ärztebl 2009; 106:A1952–1957 Borasio GD, Heßler H-J, Wiesing U. Patientenverfügungsgesetz: Umsetzung in der klinischen Praxis. Dtsch Ärztebl 2009; 106:A1952–1957
Metadaten
Titel
Entscheidungsfindung zur Therapiebegrenzung
verfasst von
Univ.-Prof. Dr. med. Georg Marckmann, MPH
Dr. med. Andrej Michalsen, M.P.H./Univ. of Texas
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-36944-5_9

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